Unternehmerschulung der Berufsgenossenschaft auffrischen
Sie haben an der Unternehmerschulung der Berufsgenossenschaft zur alternativen bedarfsorientierten Betreuung teilgenommen? Diese muss alle fünf Jahre aufgefrischt werden.
Die alternative bedarfsorientierte Betreuung ist mit der Nachweispflicht eines Kooperationspartners verbunden, welche mit der Erstschulung eingegangen wird. Der Kooperationspartner steht Ihnen im Bedarfsfall unterstützend zur Seite. Sollten Sie aktuell über keinen Kooperationspartner verfügen, können Sie gerne mit uns ein entsprechendes Kooperationsverhältnis eingehen. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.
Wichtiger Hinweis zu den Teilnahmevoraussetzungen an der Webschulung
Damit in der Webschulung alle Funktionen umfänglich genutzt werden können, ist eine Teilnahme über ein Laptop/Notebook oder einen Desktop-PC zwingend erforderlich.
Erweitern Sie über unsere Ausbildung "Quereinstieg in die Arztpraxis" Ihren Horizont, damit Sie Ihren neuen Arbeitgeber und Ihr neues Team besser unterstützen können!